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Sparvorschläge
Was uns vom Rest unterscheidet!

Unsere Vorschläge zur Wirtschaftslage:

1. Vorschlag - Feiertage

     Wir müssen Feiertage nicht streichen! Es reicht, wenn die Wirtschaft Feiertags arbeiten kann.

    Jeder Mensch darf selber wählen, welchem Feiertagspacket zugehörig gehört

    Grundfeiertage:

     01. Januar, Neujahr
     03. Oktober, Nationalfeiertag
     01. Mai, Tag der Arbeit
     31. Dezember Abend, Silvester

    Feiertagspacket Christ 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage

     April: Karfreitag, Ostermontag
     Mai: Pfingstsonntag, Pfingstmontag
     Juni: Fronleichnam
     Dezember: Weihnachtabend, 1. Weihnachtsfeiertag

    Feiertagspacket Christ 2: - 7 (+3 1/2) Feiertage

     April: Karfreitag, Ostermontag, Ostersonntag
     Mai: Pfingstmontag
     Juni: Fronleichnam
     Dezember: Weihnachtabend, 2. Weihnachtsfeiertag

    Feiertagspacket Atheist 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage

     Februar: Fasnachtsmontag, Fasnachtsdienstag
     Juni: 1.6.Sommerfeiertag
     September: 3.11. Terrortrauertag
     Dezember: 29.12. 30.12. 31.12 - Zwischen den Jahren

    Feiertagspacket Buddhist 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage

     Februar: Makabuscha
     Juni:Visakabuscha, 2. Viskabuscha
     August: Kaupunscha, Asadahatbuscha
     Oktober: Opunsha, 2. Opunsha

    weitere Vorschläge bitte unter webmaster@die-demokraten.org

     Flexibilisierung von Feiertage
    Was halten Sie von unseren Sparvorschag 1 (Feiertage) ?
    Sehr Gut !
    Gut !
    Verbesserungswürdig !
    Es ist die Steichung einzelner Elemente nötig!
    Nicht Beurteilbar !
    Ist Unfug ! Nicht verwentbar !


    Die Demokraten

 2. Vorschlag - Arbeitslose integrieren

     Einerseits haben Arbeitgeber ein Lohnstückkosten Problem andererseits haben wir eine untragbare Anzahl an Arbeitslosen. Bringen wir Sie doch zusammen. Ein Problem wäre eine untragbare Ausnutzung von den Arbeitgebern. Wir haben folgende Ansätze hierzu.

    Zuweisung:

     Zu jedem ordentlich Arbeitnehmer(in) kommt dem Arbeitslosanteil entsprechender Arbeitslose(r).

     Bei 10 Arbeitnehmer(innen) und einer 10% Arbeitslosenquote, also 1 Arbeitslose(n)

    Risikobegrenzung:

     Arbeitslose sollten alle 3 Monate den Arbeitgeber wechseln. Sollten Sie länger bleiben, so kosten Sie dem Arbeitgeber 2 € pro Stunde mehr pro 1 Monat Überziehung. Dies gilt natürlich so lange bis der Arbeitgeber diese Person ordentlich anstellt, oder diese(r) Arbeitslose anderweitig eine ordentliche Anstellung findet. Die Einnahmen dieser Reglung gehen zu gleichen teilen der Staatskasse und dem Arbeitslosen zu. Arbeitslose sollen nicht mehr als 12 €/h zusätzlich bekommen. Der Überschuss fällt dann der Staatskasse zu.

     Ein(e) Arbeitslose(r) wird 4 Monate in einem Unternehmen beschäftigt. So bekommt er/sie die letzten Monat 1,- €/h pro Stunde zu seinem/ihrem Arbeitslosengeld. Bleibt sie/er noch einen Monat länger, so bekommt Sie 2 €/h. Dann 3  €/h, 4 €/h, 5 €/h usw. Wäre dieser Arbeitslose 1 Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt, bekäme er/sie einen zusätzlichen Lohn von:9 €/h. Der Arbeitgeber zahlt für diesen Arbeitslosen im Zwölften Monat 18 €/h.

     Wurde ein(e) Arbeitslose(r) bei einem Arbeitgeber schon insgesamt 21 Monate verlängert, so erhöhen sich die kosten für den Arbeitgeber um 2 €/h ab jeden ersten Monat einer Wiederkehr.

     Flexibilisierung von Arbeitslosen und Arbeitgebern
    Was halten Sie von unseren Sparvorschag 2(Arbeitslose integrieren) ?
    Sehr Gut !
    Gut !
    Verbesserungswürdig !
    Es ist die Steichung einzelner Elemente nötig!
    Nicht Beurteilbar !
    Ist Unfug ! Nicht verwentbar !


    Die Demokraten