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Sparvorschläge Was uns vom Rest unterscheidet!
Unsere Vorschläge zur Wirtschaftslage:
1. Vorschlag - Feiertage
Wir müssen Feiertage nicht streichen! Es reicht, wenn die Wirtschaft Feiertags arbeiten kann.
Jeder Mensch darf selber wählen, welchem Feiertagspacket zugehörig gehört
Grundfeiertage:
01. Januar, Neujahr 03. Oktober, Nationalfeiertag 01. Mai, Tag der Arbeit 31. Dezember Abend, Silvester
Feiertagspacket Christ 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage
April: Karfreitag, Ostermontag Mai: Pfingstsonntag, Pfingstmontag Juni: Fronleichnam Dezember: Weihnachtabend, 1. Weihnachtsfeiertag
Feiertagspacket Christ 2: - 7 (+3 1/2) Feiertage
April: Karfreitag, Ostermontag, Ostersonntag Mai: Pfingstmontag Juni: Fronleichnam Dezember: Weihnachtabend, 2. Weihnachtsfeiertag
Feiertagspacket Atheist 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage
Februar: Fasnachtsmontag, Fasnachtsdienstag Juni: 1.6.Sommerfeiertag September: 3.11. Terrortrauertag Dezember: 29.12. 30.12. 31.12 - Zwischen den Jahren
Feiertagspacket Buddhist 1: - 7 (+3 1/2) Feiertage
Februar: Makabuscha Juni:Visakabuscha, 2. Viskabuscha August: Kaupunscha, Asadahatbuscha Oktober: Opunsha, 2. Opunsha
weitere Vorschläge bitte unter webmaster@die-demokraten.org
| Flexibilisierung von Feiertage | |
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2. Vorschlag - Arbeitslose integrieren
Einerseits haben Arbeitgeber ein Lohnstückkosten Problem andererseits haben wir eine untragbare Anzahl an Arbeitslosen. Bringen wir Sie doch zusammen. Ein Problem wäre eine untragbare Ausnutzung von den Arbeitgebern. Wir haben folgende Ansätze hierzu.
Zuweisung:
Zu jedem ordentlich Arbeitnehmer(in) kommt dem Arbeitslosanteil entsprechender Arbeitslose(r).
Bei 10 Arbeitnehmer(innen) und einer 10% Arbeitslosenquote, also 1 Arbeitslose(n)
Risikobegrenzung:
Arbeitslose sollten alle 3 Monate den Arbeitgeber wechseln. Sollten Sie länger bleiben, so kosten Sie dem Arbeitgeber 2 € pro Stunde mehr pro 1 Monat Überziehung. Dies gilt natürlich so lange bis der Arbeitgeber diese Person ordentlich anstellt, oder diese(r) Arbeitslose anderweitig eine ordentliche Anstellung findet. Die Einnahmen dieser Reglung gehen zu gleichen teilen der Staatskasse und dem Arbeitslosen zu. Arbeitslose sollen nicht mehr als 12 €/h zusätzlich bekommen. Der Überschuss fällt dann der Staatskasse zu.
Ein(e) Arbeitslose(r) wird 4 Monate in einem Unternehmen beschäftigt. So bekommt er/sie die letzten Monat 1,- €/h pro Stunde zu seinem/ihrem Arbeitslosengeld. Bleibt sie/er noch einen Monat länger, so bekommt Sie 2 €/h. Dann 3 €/h, 4 €/h, 5 €/h usw. Wäre dieser Arbeitslose 1 Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt, bekäme er/sie einen zusätzlichen Lohn von:9 €/h. Der Arbeitgeber zahlt für diesen Arbeitslosen im Zwölften Monat 18 €/h.
Wurde ein(e) Arbeitslose(r) bei einem Arbeitgeber schon insgesamt 21 Monate verlängert, so erhöhen sich die kosten für den Arbeitgeber um 2 €/h ab jeden ersten Monat einer Wiederkehr.
| Flexibilisierung von Arbeitslosen und Arbeitgebern | |
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