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ELGEV Elektronisches Gesetzeingebungsverfahren
- Schnelle Erscheidungsfindung !
(So kompensieren wir die Langsamkeit der Direkten Demokratie)
- Kostendämpfung !
(So kompensieren wir die hohen Kosten der Demokratie)
- Politisierung des Individuums !
(Erweiternde Bürgernähe)
- Kompetenzzwang an Parteien !
(So erhöhen wir die Einschätzbarkeit von Parteien)
Der Gesetzesantrag bei ELGEV
- Komplette Antragsentwicklung per Internet. Einführung eines Systemes von Einträgen Zustimmungen und Überarbeitung. Das Periodisch bis die Beteiligten den Defizit konkretisiert haben.
Niemand kennt die Probleme so gut wie die Betroffenen. Geht man von einer Seite zuweit so verursacht man ein Problem beim Anderen. So soll hiermit eine Gleichgewicht entstehen. Lieber Langwierig als Falsch!
Teilnahmebeschränkung des ELGEV
- Nur Vereine, Verbände, Gewerkschaften und Institutionen sind zugelassen.
Um Professionalität und Durchführbarkeit ist es wichtig, dass Kompetenz, Praxis und Einstimmig Argumentiert wird.
- Vereine, Verbände und Institutionen mit Parteibindung sind ausgeschlossen.
Die Parteien haben ihren Einfluss auf ihren Podium. Daher soll das ELGEV nicht zum Politikum verfallen. Die Politische Färbung bekommt es im Parlament. ELGEV ist dafür da, dass mehr Praxisnähe entsteht.
Das übernahmverfahren eines Gesetzeingebung aus der ELGEV
- Gerichte prüfen auf Grundgesetzkonformität. Es gibt drei Urteile: Ablehnung, zur Überarbeitung zurück und Akzeptiert.
Das Grundgesetz Gesellschaftsvertrag. Es sollte den Höchstmöglichen Schutz genießen um ein Miteinander in Zukunft zu sichern.
- Von den Justizausschüssen der jeweiligen Parteien werden verschiedene Gesetzestexte zur Wahl gestellt.
So erhalten wir die Politische Diskussion und den Indirekten Teil der Demokratie, welches auch wichtig bleibt.
Die Wahl eines der ELGEV Vorschläge.
- Die verschiedenen Vorschläge eines Themas werden zur Wahl gestellt. Eine generelle Ablehnungsoption ist Pflicht.
Eine Ablehnungspflicht ist wichtig, weil was die Institutionen für Richtig halten ist nicht unbedingt akzeptabel für die Wahlberechtigten.
- Gewählt wird hierzu halb Parlamentarisch und halb elektronisch vom Volk.
Ab hier geht es gewohnt weiter. Bundesrat, 2. und 3. Lesung durch das Parlament etc. und zum Schluss zum Präsidenten zur Unterschrift.
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